Am 1. April 2009 beschloss das Parlament, das Ehegesetz zu ändern, um die Eheschließung zwischen zwei Personen des gleichen Geschlechts zu ermöglichen. Das Gesetz über besondere Partnerschaften wurde ebenfalls aufgehoben. Diejenigen Paare, die vor der Aufhebung des Gesetzes am 1. Mai 2009 eine eingetragene Partnerschaft eingegangen sind, können jedoch weiterhin eingetragene Partner sein, wenn sie dies wünschen. Diejenigen, die stattdessen heiraten möchten, haben die Möglichkeit, ihre eingetragene Partnerschaft durch eine Erklärung oder durch Heirat in eine Ehe umzuwandeln.
Weitere wichtige Termine im Zusammenhang mit LGBTQ finden Sie in unserem Pride-Kalender.